Auswandern aus der Schweiz: Finanzen prüfen und Vorsorge sichern

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In der heutigen globalisierten Welt ist der Entschluss, aus seinem Heimatland auszuwandern, nicht ungewöhnlich. Das ist bei den Schweizern nicht anders. Die Auswanderung aus der Schweiz ist ein lebensveränderndes Ereignis, das eine gründliche Planung erfordert, bei der auch die finanzielle Sicherheit und Altersvorsorge nicht fehlen darf.

Das Schweizer Vorsorgesystem ist darauf ausgerichtet, finanzielle Stabilität zu bieten. Ein Umzug in ein anderes Land kann jedoch Fragen über die Zukunft dieser Leistungen aufwerfen. Was passiert mit der AHV beim Auswandern und wie sichere ich mein Pensionskassenguthaben? 

Bei diesem Leitfaden stehen AHV und Pensionskasse beim Auswandern aus der Schweiz im Fokus. Damit erstellen Sie sich Ihre persönliche Checkliste, was zur Sicherung Ihrer Vorsorge im Ausland zu beachten ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Verlassen der Schweiz erfordert eine fundierte Planung der Altersvorsorge.
  • Je nach zukünftiger Staatsangehörigkeit und Auswanderungsland greifen unterschiedliche Regelungen.
  • Die Schweiz hat mit vielen Ländern Sozialversicherungsabkommen geschlossen, um die Altersvorsorge der Schweizer auch nach der Auswanderung zu sichern.
  • Gibt es kein Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz, können die bisherigen Beiträge gegebenenfalls ausgezahlt und die Altersvorsorge komplett neu aufgebaut werden.
  • Eine freiwillige Versicherung in der AHV ist in bestimmten Fällen möglich.
Abreise

Verlassen der Schweiz: Mit diesen Fragen Finanzen klären

Beim Auswandern aus der Schweiz gibt es viele finanzielle Aspekte zu beachten. Die wichtigsten Fragen, die Sie klären sollten, bevor Sie den Schritt ins Ausland wagen, sind:

Auswandern oder anderer Lebensmittelpunkt auf Zeit?

Je nachdem, ob der Umzug dauerhaft oder nur vorübergehend ist, hat dies Auswirkungen auf Rentenansprüche, Krankenversicherung und Steuern. Bei befristeten Aufenthalten gelten möglicherweise andere Regelungen als bei einem dauerhaften Umzug ins Ausland.

Was geschieht mit Immobilie und Hausrat?

Je nach der Wohnsituation im Zielland kann der Verkauf oder die Vermietung der bisher selbst genutzten Immobilien infrage kommen. Ob Mieter oder Eigentümer: Überlegen Sie, ob es sinnvoll ist, Teile des Hausrats zu verkaufen oder zu verschenken. Es ist ratsam, frühzeitig einen Plan für den Umgang mit den verschiedenen Wertgegenständen zu erstellen. Schliesslich können sowohl die räumlichen Verhältnisse als auch ein anderes Klima die Anschaffung neuer Einrichtungsgegenstände erforderlich machen.

Wie ist der zukünftige Finanzbedarf?

Ermitteln Sie Ihren Finanzbedarf für den Umzug und das Leben in Ihrem Zielland. Berücksichtigen Sie dabei die laufenden Kosten für Lebensunterhalt, Miete, Versicherungen und mögliche unvorhergesehene Ausgaben. Eine detaillierte Finanzplanung hilft Ihnen, eine realistische Einschätzung Ihres Bedarfs zu erhalten und finanziell gut auf den Auslandsumzug vorbereitet zu sein. Wichtig: Die Lebenshaltungskosten sowie die Aufwendungen fürs Wohnen unterscheiden sich von Land zu Land. Ferner fallen in Flächenländern wie Norwegen höhere Kosten für die Mobilität an.

Wie setzt sich das Einkommen im Auswanderungsland zusammen?

Recherchieren Sie nach Jobmöglichkeiten und informieren Sie sich über lokale Gehaltsstrukturen. Wer sein Leben in einem anderen Land fortsetzt, sollte auch über Beschäftigungsmöglichkeiten informiert sein, wenn aktuell die Anstellung feststeht. Prüfen Sie in dem Zusammenhang, ob Sie eventuell auf Erträge aus Vermögen oder Erbschaften zurückgreifen können.

Wie ist die Altersvorsorge im neuen Heimatland organisiert?

Nicht in allen Ländern ist die Vorsorge für das Leben im Alter derart organisiert, wie es das 3-Säulen-Prinzip der Schweiz vorsieht. In den USA ist die betriebliche Altersvorsorge beispielsweise freiwillig und die Anlage am Aktienmarkt weitverbreitet. In Deutschland ist etwa die steuerliche Behandlung beruflicher Vorsorge organisiert, doch der Arbeitgeber ist nicht generell verpflichtet, sich an den Beiträgen zu beteiligen. Ferner gibt es dabei verschiedene Durchführungswege. Ein mit dem 3-Säulen-Prinzip der Schweiz vergleichbares Vorsorgesystem gibt es in Schweden.

Schweizer Vorsorge: Optionen zum Vorbezug nutzen oder weiterführen?

Diese grundsätzliche Frage kann erst beantwortet werden, wenn die Möglichkeiten der Altersvorsorge im Auswanderungsland bekannt sind und detailliert verglichen werden. Auch die steuerlichen Auswirkungen sowohl in der Schweiz als auch im Zielland sind zu berücksichtigen.

Unerlässlich: Welche Optionen zur Krankenversicherung bestehen im neuen Heimatland?

Existenziell ist es, vor der Auswanderung aus der Schweiz die Krankenversicherungsoptionen im Zielland zu prüfen. In einigen Ländern besteht eine Pflichtversicherung, während in anderen privat oder freiwillig versichert werden kann. Ferner gibt es gemischte Systeme, wie die Versicherung der Beamten in Deutschland.

Es ist daher wichtig, den Versicherungsschutz im Zielland zu verstehen, um sicherzustellen, ausreichend abgesichert zu sein. Oft ist eine private Krankenversicherung erforderlich, um eine umfassende Deckung zu gewährleisten.

Italien

Auswandern in ein Land der EU oder EFTA

Die Schweiz hat mit mehreren Ländern Abkommen geschlossen. Damit wird der Sozialversicherungsstatus von Personen geregelt, die ihren Wohnsitz oder ihre Beschäftigung von der Schweiz in eines dieser Länder verlegen und umgekehrt.

Das umfassendste ist in dem Zusammenhang das Freizügigkeitsabkommen mit der EU, womit die Sozialversicherung zu allen Mitgliedstaaten der EU geregelt wird. Ebenso gibt es ein entsprechendes Abkommen mit der EFTA, die neben der Schweiz aus den Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen besteht.

Weitere bilaterale Sozialversicherungsabkommen hat die Schweiz mit folgenden Ländern geschlossen:

  • Australien
  • Bosnien
  • Herzegowina
  • Brasilien
  • Chile
  • China
  • Indien
  • Israel
  • Japan
  • Kanada
  • Kosovo
  • Mazedonien
  • Montenegro
  • Philippinen
  • Republik San Marino
  • Serbien
  • Südkorea
  • Tunesien
  • Türkei
  • Uruguay
  • Vereinigte Staaten

Sozialversicherungsabkommen mit Zielland: AHV und Auswandern aus der Schweiz

Ziel der Sozialversicherungsabkommen ist es, die staatliche Altersvorsorge auch für Personen zu erhalten, welche die Schweiz verlassen. Sie haben daher das Recht auf eine Rente, wenn Sie mindestens ein Jahr Beiträge in die AHV einbezahlt haben und in ein Land ziehen, mit dem ein Sozialversicherungsabkommen besteht.

Zwei Fälle sind dabei zu unterscheiden:

  • Entsendung von Schweizer Arbeitgeber: Personen, die von einem Schweizer Unternehmen in ein EU- oder EFTA-Land entsandt und von diesem Unternehmen entlohnt werden, bleiben als Auslandschweizer obligatorisch in der Schweiz versichert. Bei einer Entsendung von länger als 24 Monaten ist vom Arbeitgeber eine Verlängerung zu beantragen.
  • Endgültiges Verlassen der Schweiz: Wandern Sie in ein Land aus, mit dem die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, sind Sie durch das Sozialversicherungssystem des Auswanderungslands abgesichert. Dadurch erhalten Sie bei der Pensionierung neben der AHV-Rente (entsprechend der eingezahlten Beiträge) eine weitere Rente aus dem Sozialversicherungssystem des Ziellands.

Für die Anwendung des Sozialversicherungsabkommens ist die Schweizerische Ausgleichskasse (SAK) zuständig. Dort erfolgt auch die Feststellung und Auszahlung der Rente. Ein Rentenvorbezug wird ebenfalls bei der Ausgleichskasse beantragt.

Sozialversicherungsabkommen mit Zielland: Was passiert mit dem Pensionskassenguthaben?

Die Beitragspflicht in die zweite Säule endet mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Schweiz. Sofern in den Ländern mit Sozialversicherungsabkommen eine Absicherung gegen die Risiken bei Tod, Invalidität sowie im Alter besteht, kann ausschliesslich der überobligatorische Teil bezogen werden. Der obligatorische Teil verbleibt auf einem Freizügigkeitskonto und kann somit frühestens fünf Jahre vor dem regulären Renteneintritt bezogen werden.

Ausnahmen für den Vorbezug des Guthabens bei der Pensionskasse bestehen für die Fälle:

  • Finanzierung selbst genutztes Wohneigentum
  • Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit

Frühpensionierung: Bei den meisten Pensionskassen liegt das früheste Renteneintrittsalter bei 58 Jahren. In diesem Alter können Versicherte auf ihr Altersguthaben zugreifen, entweder als Einmalzahlung oder als monatliche Rente. Von diesem Zeitpunkt an spielt der Wohnsitz keine Rolle mehr. Er kann also sowohl in der Schweiz als auch in einem anderen Land sein.

Insel

Auswandern aus der Schweiz: Auswanderungsland kein Land der EU oder EFTA

Wer in ein Land ohne Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz auswandert, muss folgende Auswirkungen beachten:

  • Es entfällt der Anspruch auf eine AHV-Rente.
  • In bestimmten Fällen ist es möglich, bereits geleistete AHV-Beiträge zinslos zurückzuerhalten.
  • Der Anspruch auf Ergänzungsleistungen oder auf Arbeitslosenhilfe für Personen, die auf Hilfe, Unterstützung oder Pflege angewiesen sind, entfällt. Diese Vorteile stehen nur Personen mit festem Wohnsitz in der Schweiz zu, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
  • Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung in der AHV, um Beitragslücken zu schliessen.
Leben in der Ferne

Finanzieller Start im neuen Land: Auszahlung der AHV Beiträge

Haben Sie die Staatsangehörigkeit eines Landes, das kein Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz abgeschlossen hat, ist eine Rückerstattung Ihrer AHV-Beitragszahlungen möglich, wenn Sie endgültig die Schweiz verlassen.

Ferner erlauben die Sozialversicherungsabkommen mit bestimmten Ländern ebenfalls die Rückvergütung von Beiträgen. Dazu zählen Brasilien, Australien, China, Indien, Südkorea, Uruguay, Tunesien und die Philippinen.

Für die Rückerstattung gelten folgende Bedingungen:

  • Sie haben mindestens über einen Zeitraum von einem Jahr lang Beiträge geleistet.
  • Sie haben die Schweiz mit Ihren Familienangehörigen (Ehepartner sowie Kinder unter 25 Jahren) endgültig verlassen oder beabsichtigen dies nachweislich.
  • Bleiben Kinder im Alter zwischen 18 und 25 in der Schweiz, müssen diese ihre Ausbildung beendet haben.

Sofern eine Bestätigung der Ausreise vorliegt, können Sie den Antrag auf Rückvergütung bereits vor erfolgter Abreise einreichen. Sobald Sie im Ausland wohnen, kann die Auszahlung erfolgen.

Wichtig: Der Antrag auf Rückvergütung muss innerhalb von fünf Jahren nach Erreichen des Rentenalters (alternativ Todesfall) erfolgen.

AHV-Rückvergütung beim Auswandern aus der Schweiz: Steuern

Auf die Rückvergütung der AHV-Beiträge wird die Quellensteuer berechnet. Der Gesamtbetrag der Rückvergütung gilt dabei als Einkommen. Dabei wird der Tarifcode D für die Besteuerung verwendet. Den Steuersatz legt der Kanton Genf fest und kann auf dessen Internetseite eingesehen werden.

Auswandern Ferne

Pensionskasse auszahlen lassen nach Auswandern

Wer in ein Land ausserhalb der EU/EFTA auswandert und mit diesem auch kein Sozialversicherungsabkommen besteht, kann sich auch den obligatorischen Teil der zweiten Säule auszahlen lassen.

Bezug des Pensionskassenkapitals bei Auswanderung: Versteuerung

Bei Bezug des Pensionskassenguthabens wird in der Schweiz die Kapitalertragssteuer fällig. Sind Sie ausgewandert, zahlen Sie als Auslandschweizer für das ausgezahlte Guthaben hingegen die Quellensteuer, da keine Kapitalertragssteuer mehr erhoben werden kann.

Ihr Vorteil: Die Quellensteuer fällt meistens tiefer aus als die Kapitalertragssteuer, sie ist jedoch ebenfalls in den Kantonen unterschiedlich.

Es lohnt sich also, vor Abmeldung aus der Schweiz das Kapital an eine Vorsorgeeinrichtung zu überweisen, die ihren Sitz in einem Kanton mit möglichst niedrigem Steuersatz hat. Daneben existieren mit diversen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen, wonach die Rückforderung der Quellensteuer vorgesehen ist. In diesen Fällen ist der beschriebene Umweg über einen steuerfreundlichen Kanton nicht notwendig.

Achtung: Nicht alle Doppelbesteuerungsabkommen beinhalten die Rückforderung der Quellensteuer. Bei einigen Abkommen wird das Besteuerungsrecht der Schweiz zugewiesen. Das bedeutet, dass die entrichtete Quellensteuer nicht zurückerstattet wird.

Beitrag BVG

Nach Auswandern AHV weiterzahlen: Wann freiwillige Einzahlungen in die AHV möglich und sinnvoll sind

Wenn Sie sicherstellen möchten, nach der Pensionierung die Schweizer Rente voll zu erhalten, können Sie sich unter Umständen freiwillig in der AHV versichern und Beiträge zahlen. Somit sind Sie auch weiterhin gegen die Risiken bei Tod und Invalidität abgesichert. Die freiwillige AHV/IV ist individuell. Das bedeutet, die Beitrittserklärung muss von jedem Familienmitglied eingereicht werden.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Staatsbürgerschaft der Schweiz oder eines Landes der EU oder EFTA.
  • Wohnsitz nicht innerhalb der EU oder EFTA.
  • Es müssen vor Beendigung der obligatorischen AHV/IV in mindestens fünf zusammenhängenden Jahren Beiträge bei der AHV/IV entrichtet worden sein.
  • Der freiwillige Beitritt muss innerhalb des ersten Jahres erfolgen, nachdem die obligatorische AHV/IV beendet wurde.

Da für die Verwaltung der freiwilligen Versicherung fünf Prozent der Beiträge in Rechnung gestellt werden, will der freiwillige Beitritt gut überlegt sein. Er kann jedoch insbesondere zur Absicherung, je nach persönlicher Familiensituation, sinnvoll sein.

Dividende

Das ist bei den Guthaben aus der Säule 3a zu beachten

In der Regel erhalten Personen beim Verlassen der Schweiz ihr Guthaben aus der freiwilligen dritten Säule ausgezahlt. Die Auszahlung ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Zielland. Ähnlich wie beim Vorbezug aus der Pensionskasse muss der endgültige Austritt aus der dritten Säule der Pensionskasse gemeldet und nachgewiesen werden.

Auf die Kapitalauszahlung wird eine Quellensteuer erhoben, die im Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommens gegebenenfalls zurückgefordert oder im neuen Wohnsitzland gutgeschrieben werden kann. Hier kommt es jedoch auf die Details des Doppelbesteuerungsabkommens an.

Neuer Start

Steuervorteile nutzen und richtigen Zeitpunkt zum Auswandern wählen

Oft ergeben sich Chancen spontan und der Zeitpunkt für das Verlassen der Schweiz kann nicht frei geplant werden. Ist dies jedoch möglich, kann auch der richtige Zeitpunkt zur Optimierung der finanziellen Situation beitragen. Nachstehend daher noch einige Hinweise, die Sie je nach persönlicher Situation beachten sollten:

  • Wohnsitz abmelden: Melden Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz ab, um sicherzustellen, dass Sie nicht mehr für die Schweizer Kapitalertragssteuer herangezogen werden können.
  • Steuerberatung: Holen Sie sich professionelle Hilfe von einem Steuerberater, um sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen steuerlichen Aspekte für das Land, in das Sie auswandern, kennen und berücksichtigen.
  • Pensionskassenguthaben vorbeziehen: Viele Pensionskassen ermöglichen einen Bezug des Kapitals ab 58 oder 60. Dies kann gegebenenfalls das notwendige Startkapital sein.
  • Kapitalauszahlung nach Auswanderung: Wenn Sie planen, Ihre Pensionskasse oder andere Investitionen auszahlen zu lassen, sind die nach der Auswanderung fälligen Quellensteuern oft niedriger als die Schweizer Kapitalertragssteuer.

Säule 3a Guthaben vorbeziehen: Ähnlich wie bei Pensionskassenguthaben ist die fällige Quellensteuer nach Auswanderung oft günstiger als die Versteuerung in der Schweiz, auch wenn die Auszahlungen der Säule 3a mit einem privilegierten Steuersatz besteuert werden.

Quellenangaben